Abmahnung bezüglich Google-Fonts?

Haben Sie eine Abmahnung bezüglich Google-Fonts erhalten?

 

 

Update 5:

Sind Abmahnungen wegen Google-Fonts noch aktuell?

Informationen vom 11.04.2023

Derzeit laufen die Verfahren geen mehrere Abmahner, die wohl das schnelle Geld vor Augen hatten. Die Massen-Abmahnungen werden wohl als ungültig erklärt, ob es zu Rückzahlungen von bereits geleisteten Zahlungen kommt, steht in den Sternen. Aber ist die Gefahr eine Abmahnung wegen Google-Fonts auf der eigenen Webseite noch akut?

Die Antwort ist ein ganz klares JA! Auch wenn dich ein paar schwarze Schafe der Branche eine goldene Nase verdienen wollten, ist der Umstand, den sie nutzten, legitim. Wenn Sie also Schriftarten von den Servern von Google nachladen, um ein ansprechendes Schriftbild für Ihren Internet-Auftritt zu haben, und Sie tun das ohne die VORHERIGE Einwilligung des Besuchers, dann wird unerlaubterweise die IP-Adresse des Besuchers an die Server von Google übermittelt. Das entspricht nicht der DSGVO, und kann natürlich abgemahnt werden. Inwieweit dadurch dem Besucher die Privatsphäre eingeschränkt wurde, oder welcher finanzielle Schaden dadurch entstand ist zur Sache erstmal unerheblich. Sollten Sie also ein Abmahn-Schreiben erhalten haben, fragen Sie Ihren Rechtsbeistand, ob dieser tatsächlich Bestand hat.

Prüfen Sie hier Ihre Webseite - weiterführender Link:
https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner

 

 

Update 4:

Ermittlungen zu Google-Fonts-Abmahnungen von Berliner Anwalt wegen Betruges aufgenommen

Informationen vom 02.01.2023

Inzwischen hat sich der Verdacht bestätigt, dass es sich bei den allermeisten "Abmahnungen" um Betrugsversuche handeln dürfte. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat erklärt, dass sie strafrechtlich Ermittlungen gegen einen Berliner Anwalt sowie dessen Mandanten wegen (versuchten) Betruges und Erpessung aufgenommen hat. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, mittels einer speziellen Software zahllose Webseiten durchforstest zu haben und dann wahllos und ohne tatsächlichen Schaden, Schmerzensgeld verlangt zu haben, obwohl ihnen klar war dass ein solcher Anspruch nicht besteht.

Texte von IHK / IHK Koblenz

 

 

Update 3:

Razzia bei Berliner Abmahnanwalt Kilian Lenard

Informationen vom 21.12.2022

Die Justiz geht gegen die Masche des Anwalts Kilian Lenard vor. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am Mittwoch die Kanzlei des Abmahnanwalts Lenard in Berlin-Mitte durchsuchen lassen. Per richterlichem Durchsuchungsbeschluss rückte die Polizei an. Gegen ihn wird in 2.418 Fällen von gewerbsmäßigem Betrug und Erpressung ermittelt, in rund 400 davon wegen versuchter Taten.

Seit einiger Zeit schon warnen Wirtschaftsverbände, Internetkenner und Juristen vor der Masche Lenards. Der soll damit laut Staatsanwaltschaft bereits 346.000 € von Betreibern von Internetseiten wegen der Einbindung von "Google Fonts" eingenommen haben.

Pro Vergleich zahlten sie 170 Euro, um weiterem Ärger mit dem Anwalt zu entgehen. Rund 420 Betreiber fielen auf Lenard jedoch nicht herein, sondern stellten Strafanzeige. Die Ermittler beschlagnahmten am Mittwoch zahlreiche Beweismittel, insbesondere Unterlagen und Datenträger. Mit zwei Arrestbeschlüssen wurde die ergaunerten 346.000 Euro sichergestellt.

Texte von Alexander Fröhlich, tagesspiegel.de

 

 

Update 2:

Breite Front gegen Google-Fonts-Abmahner

Informationen vom 13.11.2022

Derzeit gibt es einen neuen Ansatz gegen die Abmahner von Google-Fonts. Die Tatsache, dass die Abmahnenden zig-tausende von Abmahnungen verschick(t)en, zeigt deutlich, dass sie die Webseiten nur besuchten, um den Grund für eine Abmahnung zu protokollieren, und nicht, um sich über die angebotenen Dienstleistungen oder Produkte Ihrer Webseite zu informieren, und dabei auf den Umstand des DSGVO-Verstoßes trafen. Bei den Anwälten oder ihren angeblichen Mandanten "besteht die Möglichkeit, dass sie nicht auf die Website gehen, um sich zu informieren, sondern bewusst technisch gestützt die Websites abgreifen, um eine Rechtsverletzung herzustellen, die man dann beklagt". Quelle: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-google-fonts-abmahnung-dsgvo-1.5693225

 

 

Update 1:

Beschluss vom LG Baden-Baden gegen Google Fonts-Abmahner

Informationen vom 11.10.2022

Das Landgericht Baden-Baden erließ mit Beschluss vom 11.10.2022 eine einstweilige Unterlassungsverfügung (Az.: 3 O 277/22). Es untersagte einem der Abmahnenden, weiterhin wegen Google Fonts anzuschreiben oder abzumahnen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Der Beschluss des LG Baden-Baden betrifft einen Einzelfall und lässt sich nicht pauschal auf jeden Fall anwenden. Er zeigt aber auch, dass es Möglichkeiten gibt, sich gegen die Abmahnungen zu wehren.

 

 

Ursprüngliche Nachricht:

Erste Abmahnungen wegen Google Fonts

Informationen vom 08.10.2022

Derzeit werden Betreiber von Webseiten abgemahnt, die Google Fonts auf Ihrer Webseite nutzen, allerdings nicht DSGVO-Konform. Doch wie kommt es überhaupt dazu?

Was sind eigentlich Google Fonts?

Google Fonts werden gerne dazu verwendet, eine individuelle oder schönere Schriftart auf der eigenen Webseite zu verwenden. Google Fonts werden aber auch durch andere Google-Produkte wie YouTube oder reCaptcha verwendet, um in den eigenen Produkten auch eigene Schriften verwenden zu können.

Wo liegt das Problem?

Diese Schriftarten werden oftmals direkt vom Google-Server in den USA nachgeladen, und zwar schon beim Erst-Besuch einer Webseite. Noch bevor überhaupt die Cookie-Abfrage kommt, also gefragt wird, ob Dienstleistungen Dritter überhaupt erlaubt werden. Technisch gesprochen wird die IP-Adresse des Besuchers von der Webseite zum Google-Server übermittelt, ohne die Zustimmung des Besuchers. Das entspricht nicht der DSGVO, wonach jegliche Weitergabe von persönlichen Daten erst freigegeben werden muss.

Was ist der Grund der Abmahnung?

Der Ansatz der Abmahnung ist also klar: Jemand war auf Ihrer Webseite, und seine persönlichen Daten wurden unerlaubt an Dritte weitergegeben. Dieser Umstand wird nun genutzt, um Sie abzumahnen. Die Kosten hierfür liegen zwischen 170,00 € und 226,10 € und betitelt sich als Schadensersatz oder ähnliches.

Ich habe eine Abmahnung erhalten, was mache ich jetzt?

1. Wir gehen grundsätzlich erst mal davon aus, dass tatsächlich Google Fonts ohne Einverständnis auf Ihrer Webseite geladen werden. Als Erstes sollten Sie diesen Umstand abstellen! Ob Sie nun gar keine Google Fonts mehr nutzen wollen, oder die Schriftart auf dem eigenen Server einbinden, ist Ihnen überlassen. Sprechen Sie mit Ihrem Webdesigner, oder - falls Sie keinen haben - mit uns. Zum Verständnis: Wenn Sie die Abmahnung bezahlen, ohne Google-Fonts von Ihrer Webseite zu nehmen, kann ein anderer Anwalt Sie immer noch wegen derselben Sache abmahnen. Ob Ihre Webseite Daten wie Google Fonts tatsächlich nachläd, können Sie hier kostenlos testen: Google-Fonts-Checker (Hinweis: Dieses Tool checkt leider nur die angegebene Seite, keine Unterseiten. Um sicher zu gehen, sollten Sie alle, oder zumindest möglichst viele Unterseiten ebenfalls prüfen.)

2. Zahlen Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag! Prüfen Sie erst, ob die Abmahnung tatsächlich Teil einer Abmahnwelle ist, oder ob Ihre Abmahnung vielleicht sogar eine individuelle Abmahnung mit rechtlich fundiertem Hintergrund ist.

3. Die Abmahn-Anwälte sind gerissen; Die geforderten Beträge sind relativ gering. Falls Sie sich dazu entscheiden, auch einen Anwalt einzuschalten, dürften die Kosten hierfür schon höher sein als der geforderte Betrag. Sollte Ihre Abmahnung allerdings kein Teil der Abmahn-Welle sein, empfehlen wir auf jeden Fall, einen Anwalt zu kontaktieren.

4. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die meisten Abmahn-Wellen letzten Endes haltlos waren, und echte Gerichtsverhandlungen waren die absolute Ausnahme. Die meisten Anwäte raten sogar dazu, die Abmahnung einfach zu ignorieren, oder die Abmahnung sogar einfach weg zu schmeißen. Davon raten wir jedoch ab.

 

 

Was wir für Sie tun können:

  • Wir prüfen Ihre Webseite, ob der Verstoß überhaupt berechtigt ist
  • Wir prüfen, ob wir das Problem beseitigen können
  • Falls ja, beseitigen wir gerne das Problem

Weiterführender Link:
https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner