Muss meine Website barrierefrei sein?
Ab Mitte 2025 greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ab dem 28.06.2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Websites und Onlineshops zur Barrierefreiheit. Websitebetreiber, die sich nicht an die Vorgaben halten, riskieren Bußgelder bis zu 100.000 Euro und/oder die Sperrung ihres Angebots. Öffentliche Stellen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sind schon länger nach BITV 2.0 dazu verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten.
Testen Sie hier, ob Sie Ihre Website oder Ihren Onlineshop nach BFSG barrierefrei gestalten müssen.
Externes Ziel: https://www.visionbites.de/blog/bfsg-quick-check
Was wir für Sie tun können:
- Wir prüfen Ihre Webseite, ob eine Anpassung notwendig ist.
- Wir prüfen, ob wir das Problem beseitigen können.
- Falls ja, beseitigen wir gerne das Problem.
Schnellkontakt HK-Orga
Tel.: 02551 / 996 944 -0
Fax: 02551 / 996 944 -6
Mobil: 0152 / 56 16 7990
E-Mail: info@hk-orga.de
Christian Welslau
Tel.: 02551 / 996 944 -0
Fax: 02551 / 996 944 -6
Mobil: 0152 / 56 16 7990
E-Mail: info@hk-orga.de

Christian Welslau