Webseiten-Verträge mit 48 Monaten Laufzeit

Update 2:

Zu den 48 Monaten Laufzeit auch noch Preiserhöhungen um fast 10%?

Informationen vom 21.12.2022

Seit dem 20.12.2022 häufen sich die E-Mails der Anbieter mit 48 Monaten Laufzeit, dass die Preise um 9,7% zum nächsten Faktura-Zeitpunkt steigen werden.

Fraglich ist, ob diese Preiserhöhung zulässig ist. Schließlich haben sich beide Parteien auf einen bestimmten Preis geeinigt. Eine solche einseitige Preiserhöhung könnte unter Umständen nicht zulässig sein. Außerdem ermöglicht Ihnen diese Preisanpassung ein mögliches Sonderkündigungsrecht.

Fragen Sie hierzu bitte einen fachkundigen Anwalt!
Weiterführender Link:
Google-Suche nach "Preiserhöhung in Höhe von 9,7 % zum nächsten Faktura-Zeitpunkt"

 

Ursprüngliche Nachricht:

Webseiten-Verträge mit 48-monatiger Laufzeit und mehr

Informationen vom 14.11.2022

Es gibt Anbieter von Online-Dienstleistungen, die Webseiten-Verträge mit 48 Monaten Laufzeit (=4 Jahre) anbieten. Dabei sind Raten zwischen 350,00 € und 550,00 € und mehr im Monat (!!) der Normalfall. Über die gesamte Laufzeit gesehen kostet Sie also die Webseite mindestens 16.800,00 € und mehr. Doch damit nicht genug! Denn sollten Sie während der Laufzeit eine Änderung beauftragen, oder so etwas wie ein SSL-Zertifikat dazu bestellen, schließen Sie einen neuen Vertrag mit wieder 48 Monaten Laufzeit ab, aus dem Sie so einfach auch nicht mehr hinaus kommen.

Leider müssen wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen darauf verzichten, die Firmennamen dieser Mitbewerber hier zu veröffentlichen. Wir können aber durchaus sagen, dass es sich um einen Dienstleister für Online-Services handelt, der an eine Tageszeitung angeschlossen ist.

Ist Ihnen das passiert?

  • Sie haben einen Vertrag geschlossen mit einer Laufzeit von 48 Monaten, und einer monatlichen Zahlungsvereinbarung von 350,00 € und mehr.
  • Nachträglich haben Sie eine weitere "Vereinbarung" geschlossen, evtl. etwas wie:
    • Neugestaltung / Umgestaltung der Webseite
    • SSL-Zertifikate / SSL-Anpassungen
    • Tools wie YourRate oder Google MyBusiness
    • Erstellen eines QR-Code
    • Redaktionelle Dienstleistungen
    • Erweiterte Google-Services wie Google Ads oder Analytics
    • ... oder ähnliche nachträgliche Änderungen
  • dann haben Sie (wahrscheinlich unbewusst) einen NEUEN (!) Vertrag geschlossen mit einer erneuten Vertragslaufzeit von 48 Monaten.

Wie kam es dazu?

Die Vorgehensweise ist recht simpel: Der Dienstleister besucht Sie, um Ihnen Neuerungen oder Erweiterungen anzubieten, die Sie eventuell brauchen oder sogar benötigen. Bestes Beispiel hierfür ist ein fehlendes SSL-Zertifikat. Der fehlende Baustein wir Ihnen sogar recht günstig angeboten, und durch eine Unterschrift bestätigen Sie die Beauftragung dieser Ergänzung.

Was ist passiert?

In dem für die Ergänzung vorgesehenen Vertrag steht im "Kleingedruckten", dass für diese Beauftragung ein neuer Vertrag entsteht, mit demselben Leistungsumfang wie im Alt-Vertrag. Möglicherweise haben Sie dieses Kleingedruckte gar nicht gesehen, und möglicherweise wurden Sie dahingehend auch nicht durch den Dienstleister hingewiesen oder ausreichend informiert.

Was bedeutet das?

Ihr bestehender Vertrag wird abgelöst (quasi gekündigt), und Sie erhalten einen neuen Vertrag inkl. der beauftragten Ergänzung. Das bedeutet aber auch wieder eine erneute Vertragslaufzeit von 48 Monaten ab dem Zeitpunkt der neuen Unterschrift.

Was Sie tun können:

Wir kennen den Markt, und Sie können uns gerne fragen, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Mitbewerber oder dessen Vertrag überhaupt seriös ist.

Falls es noch nicht zu spät ist, und Sie noch nicht unterzeichnet haben, können wir Ihnen unserer Meinung nach nur davon abraten, Verträge mit so einer langen Laufzeit abzuschließen. Die Vorgehensweise mag vielleicht rechtlich anerkannt sein, aber seriös sind diese Strukturen unserer Meinung nach sicher nicht.

Ist solch ein Vertrag schon unterschrieben, und Sie kommen aus dem Vertrag nicht raus, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren, der sich auf genau diese Fälle spezialisiert hat. Bei vielen dieser Kanzleien finden Sie auch die entsprechenden Namen, die wir hier lieber nicht nennen möchten.

Weiterführender Link:
Google-Suche nach "Folgevertrag mit erneuter 48monatiger Laufzeit"