Impressum
HK-Orga GmbH & Co. KG
DV-Dienstleistungen
Paulinenstr. 23
48565 Steinfurt
Tel.: 0 25 51 / 996 944 - 0
Fax: 0 25 51 / 996 944 - 6
E-Mail: info@hk-orga.de
Internet: www.hk-orga.de
Handelsregister Steinfurt, HRA 5426
Persönlich haftende Gesellschafter/in:
HK-Orga Verwaltungs GmbH
Handelsregister Steinfurt, HRB 7674
Geschäftsführer:
Hermann Kröger
USt-IdNr.: DE 254 827 802 |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
vom 01.01.2004 für Leistungen und Lieferungen von
HK-Orga GmbH & Co. KG
Paulinenstr. 23
48565 Steinfurt
nachfolgend HK-Orga genannt.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen von HK-Orga, insbesondere für Webdesign, Softwareentwicklungen, Hardwarelieferungen und Service/Wartung.
§ 2 Angebote
Angebote von HK-Orga sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von HK-Orga zustande. Für den Umfang der Lieferung ist eine Auftragsbestätigung von HK-Orga maßgebend. Technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen behält sich HK-Orga auch nach Bestätigung des Auftrags vor. An Vorentwürfen, und anderen Unterlagen behält sich HK-Orga Eigentums-, Urheber- und gewerbliche Schutzrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Dienstleistungen und Reisekosten sind sofort nach erbrachter Leistung, Waren (Hardware und Fremdsoftware) sind sofort nach Lieferung zur Zahlung fällig, Skonti werden von HK-Orga nur gemäß vorheriger Vereinbarung gewährt. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von HK-Orga nicht anerkannten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Der Besteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 4 Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung von HK-Orga. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen bzw. Hardware- und/ oder Softwarebereitstellungen, das Vorliegen aller erforderlichen Genehmigungen, Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen voraus. Bei Softwareleistungen aller Art, Entwicklungs- oder sonstigen Leistungen gilt die Lieferung mit Übergabe des Datenträgers bzw. des entwickelten Systems als erfolgt, die Quellcodes gehören nicht zum geschuldeten Lieferumfang, wenn nicht anders vereinbart. Bei Annahmeverzögerung durch den Besteller genügt die schriftliche Meldung der Lieferbereitschaft von HK-Orga zur Begründung des Annahmeverzugs. Teillieferungen sind zulässig. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf höhere Gewalt, Krieg, Streik und Aussperrung bei HK-Orga oder im Betrieb des Zulieferanten oder dessen Lieferverzug, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstückes oder auch nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen auf von HK-Orga nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr (Leistungsgefahr und Vergütungsgefahr) geht auf den Besteller über: bei Ablieferung an den vom Besteller bestimmten Ort; wenn Annahmeverzug nach § 4 eintritt; bei Versendung, wenn die zu liefernden Gegenstände ordnungsgemäß zum Versand gebracht wurden.
§ 6 Installation, Schulung und sonstige Dienstleistungen
Sämtliche Dienstleistungen, wie Installation, Inbetriebnahme, Funktionstest, Konzepterstellung, Beratung, Schulung und Softwarepräsentationen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nach tatsächlich geleisteten Stunden berechnet. Außerdem übernimmt der Besteller die Kosten für An- und Abreise ab Büro Steinfurt. Reisezeiten werden wie Arbeitszeiten berechnet. Reisekosten und Übernachtung werden nach Einzelnachweis berechnet. Sollte die Reise im PKW erfolgen, so beträgt der Kilometer-Satz von 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Installationen hat der Besteller folgende Voraussetzungen zu schaffen: Vor Beginn der Installation müssen die für die Aufnahme der Installationsarbeiten erforderlichen Vorarbeiten von Seiten des Bestellers abgeschlossen sein, so dass die Installation sofort nach Ankunft der HK-Orga Mitarbeiter oder des von HK-Orga beauftragten Subunternehmers begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Bei der Installation hat der Besteller alle erforderlichen Einrichtungen verfügbar zu halten, bei der Bedienung aller angeschlossenen Fremdgeräte behilflich zu sein, sowie falls erforderlich, die Arbeit auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten zu ermöglichen. Verzögert sich die Installation oder die Inbetriebnahme ohne das Verschulden von HK-Orga, hat der Besteller alle Kosten für die Wartezeit oder weitere erforderliche Reisen von HK-Orga Mitarbeitern oder des von HK-Orga beauftragten Subunternehmers zu tragen. Schulungen und Präsentationen können bis zum 15. Tage vor Kursbeginn kostenfrei abgesagt werden. Die Absage hat schriftlich zu erfolgen. Bei Absagen bis zum 8. Tage vor Kursbeginn werden 50 % der vereinbarten Gebühr in Rechnung gestellt, bei späterer Absage sind die vollen vereinbarten Gebühren fällig.
§ 7 Abnahme
Die Abnahme von Softwareanpassungen und Softwareentwicklungen hat grundsätzlich sofort nach der Erbringung der Leistung zu erfolgen. Ist eine förmliche Abnahme vereinbart, wird ein Protokoll erstellt, das vom Besteller sowie von HK-Orga zu unterzeichnen ist. Ist keine förmliche Abnahme vereinbart, tritt diese spätestens 30 Tagen nach Lieferung automatisch ein. Erklärt der Besteller bei vereinbarter förmlicher Abnahme und Abnahmefähigkeit nicht die Abnahme, wird HK-Orga ihn unter Setzung einer Frist von 14 Tagen zur Abnahme auffordern und gleichzeitig darauf hinweisen, dass mit Ablauf der Frist die Abnahme als erfolgt gilt. Gibt der Besteller die Abnahmeerklärung nicht innerhalb der Frist ab, so gilt sie mit deren Ablauf als abgegeben. Etwa bestehende und im Abnahmeprotokoll festgehaltene Mängel werden im Rahmen der Vertragserfüllungspflicht entsprechend dem Auftragsumfang von HK-Orga beseitigt.
§ 8 Software-Lizenz
Software einschließlich nachfolgender Updates werden vom Besteller grundsätzlich als urheberrechtlich schutzfähig anerkannt. Der Besteller erhält das zeitlich unbegrenzte, im Falle von Demo-, Probe- oder Testinstallationen jedoch auf 3 Monate beschränkte, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Software zu folgenden Bedingungen (ergänzend gelten die in den Softwareprodukten enthaltenen Lizenzbedingungen): Die Software, gleich ob als Ganzes oder in Teilen, darf ausschließlich auf der Zentraleinheit oder im Falle von Netzwerkversionen auf dem Netzwerk verwendet werden, auf dem sie erstmals installiert wurde. Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe jedweder Art sind nicht gestattet. Ein Duplizieren der Software und der evtl. zur Verfügung gestellten Dokumentationen ist ausschließlich zu Datensicherungszwecken gestattet. Für duplizierte Software übernimmt HK-Orga keinerlei Gewährleistung und Haftung. Der Besteller darf die Software und die zur Verfügung gestellten Dokumentationen keinem Dritten zugänglich machen oder für Zwecke Dritter Software oder Teile davon nutzen oder Dritten Einblick in die Unterlagen geben. Weitere Rechte an der Software werden dem Benutzer nicht übertragen. Bei einem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen ist pro Verstoß vom Besteller eine Konventionalstrafe in Höhe des doppelten jeweiligen Softwarepreises zu bezahlen.
§ 9a Entwicklungsaufträge
Für von HK-Orga im Rahmen von Entwicklungsaufträgen durchgeführte Softwareentwicklungen oder Webseitenentwicklung gelten folgende Bestimmungen: Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen ist das beiderseits als Vertragsbestandteil vereinbarte Pflichtenheft, bzw. für Webseiten die vom Kunden unterschriebene Auftragsbestätigung, in Ausnahmefällen auch die im Konzept enthaltene Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Ergänzungen des Pflichtenheftes bedürfen stets der schriftlichen Vereinbarung durch eine von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnende Urkunde, in der auch die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bzw. Ergänzungen zu regeln sind. Falls aufgrund der Komplexität der Auftragsentwicklung Terminüberschreitungen auftreten, sind etwaige zu setzende Nachfristen vom Besteller grundsätzlich unter Berücksichtigung der aufgetretenen technischen Probleme bzw. evtl. Zulieferschwierigkeiten zu bemessen. Sind Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche des Bestellers zu berücksichtigen, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend dem dadurch verursachten Mehraufwand. Nach Lieferung der Entwicklung erfolgt eine Abnahme und eventuelle Fehlerbeseitigung gemäß § 7. Sämtliche weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Verzögerung der Inbetriebnahme bzw. Ausfallzeiten werden ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei HK-Orga vorliegen und es sich nicht um Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handeln. Bei der Erweiterung bestehender Software oder Softwarekomponenten übernimmt HK-Orga keinerlei Haftung bei Lizenz- oder Vertragsverletzung des Auftraggebers gegenüber dem Urheber bzw. dem Software- oder Softwarekomponenten-Hersteller. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, gilt § 8 auch für Entwicklungsaufträge.
§ 9b Webdesign speziell
Die Serviceleistung umfasst das Design einer Website inkl. der Navigationsgrafiken gemäß der persönlichen Besprechung zwischen HK-Orga und dem Auftragsgeber. Das Copyright für programmierte Scripts jeglicher Programmierart verbleibt beim Autor. Es wird lediglich eine Lizenz zur Benutzung erteilt. Scripts dürfen nicht weitervertrieben oder zur kostenlosen Nutzung an andere abgegeben werden. Den Text der Site, sowie gewünschte Bilder und Grafiken müssen vom Kunden gestellt werden. Dabei sollten alle Copyright-Bestimmungen eingehalten werden, sofern Bilder und Grafiken nicht vom Kunden erstellt worden sind, da HK-Orga nicht die Urheberrechte überprüft. Fotos und Grafiken werden von HK-Orga weboptimiert. Webspace und Domain können auf Wunsch von HK-Orga vermittelt werden und erfolgt ausschließlich über Drittanbieter. Ansprüche diesbezüglich müssen gegenüber dem Drittanbieter zur Geltung gebracht werden. Vor Auftragserteilung erstellt HK-Orga nach Kenntnis des genauen Umfangs der geplanten Homepage einen Kostenvoranschlag. Der Auftrag gilt als erteilt mit mündlicher oder schriftlicher Zustimmung zum Kostenvoranschlag auch per Email. Mit Abschluss des Vertrages erklärt der Kunde sich damit einverstanden, dass HK-Orga einen Link von der Referenzseite auf Ihre Homepage einrichtet. Mit Abschluss des Vertrags erklären Sie sich damit einverstanden, dass auf Ihrer Homepage im Impressum oder anderer passender Stelle der Hinweis auf die Betreuung durch HK-Orga in freier Form eingetragen wird.
§ 10 Gewährleistung
Dem Auftraggeber/Lizenznehmer ist bekannt, dass es nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme oder Funktionen auf Webseiten so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeiten. HK-Orga übernimmt die Gewähr, dass die überlassene Software im Wesentlichen die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen erfüllt. Softwaremängel sind nur Fehler, bei denen die Programmfunktionen reproduzierbar von den Funktionen gemäß Leistungs- und Funktionsbeschreibung abweichen und die nachweislich nicht auf Fehler in der Hardware, Systemsoftware oder anderen nicht von HK-Orga gelieferten Systemteilen zurückzuführen sind. Die Mängel werden nach Wahl von HK-Orga durch die Installation einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweis zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers beseitigt. Der Auftraggeber stellt alle zur Fehlerdiagnose erforderlichen Unterlagen bzw. die zur Fehlerbeseitigung erforderliche Rechneranlage und Rechnerbelegungszeit kostenlos zur Verfügung. Ausgenommen von jeder Gewährleistung sind Verschleißteile sowie Schäden die auf natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Bedienung oder von HK-Orga nicht ausdrücklich autorisierten Nachbesserungs- und Wartungsarbeiten oder Änderungen zurückzuführen sind. Falls durch eine Mängelrüge HK-Orga Aufwendungen entstehen, die nicht auf Mängeln in dem von HK-Orga gelieferten Produkten beruhen, wird der Auftraggeber die HK-Orga entstandenen Aufwendungen vergüten. Dies gilt insbesondere für den Aufwand der Fehlerlokalisierung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme. Für von HK-Orga gelieferte Hardware sowie nicht von HK-Orga selbst hergestellte Software haftet HK-Orga nur im Umfang der Gewährleistung des Zulieferers. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche von HK-Orga erfolglos oder bietet HK-Orga keine fehlerfreie neuere Programmversion, leben die gesetzlichen Rechte des Bestellers auf Herabsetzung der Vergütung und Rückgängigmachung des Vertrages nach Mahnung und Setzen einer angemessenen Nachfrist wieder auf. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Besteller das von HK-Orga gelieferte Programm abändert. HK-Orga schließt für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software, evtl. mitgelieferter Handbücher oder sonstiger schriftlicher Materialien aus.
§ 11 Haftung
HK-Orga haftet nur für von ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bis in Höhe des bezahlten Kaufpreises der von HK-Orga gelieferten Sache. Bei Verlust oder Beschädigung von Daten oder Datenträgermaterial erfasst die Ersatzpflicht nicht die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Im übrigen werden Schadenersatzansprüche gegen HK-Orga, gleich aus welchem Grund, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, dies betrifft insbesondere auch Folgeschäden (wie z.B. Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder anderen finanziellen Verlust). Alle Schadenersatzansprüche gegen HK-Orga, HK-Orga Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verjähren nach 12 Monaten ab Schadenseintritt. Ausgenommen sind Ansprüche aus Delikten, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Hat der Besteller durch schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens (§ 254 BGB), in welchem Umfang HK-Orga und der Besteller den Schaden zu tragen haben. HK-Orga haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung) eintreten. Unbeschadet dieser Ansprüche hat der Kunde im Schadensfall HK-Orga zur Schadensminderung die Nachbesserung zu gestatten und sich in technischer Hinsicht nach den Anweisungen von HK-Orga zu verhalten. Als Höchstsumme der Haftung gilt das Doppelte des Auftragswertes, höchstens jedoch 5.000 €. Die vorstehende Haftungsbegrenzung bzw. der vorstehende Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf Schadenersatzansprüche wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Alle Waren und Entwicklungen bleiben das Eigentum von HK-Orga bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller bestehenden Ansprüche auch solcher, die HK-Orga außerhalb des Vertrages zustehen. Die Wiederveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang ist gestattet. Durch die Verarbeitung dieser Waren erwirbt der Besteller kein Eigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für den Verkäufer. Sollte dennoch der Eigentumsvorbehalt durch irgendwelche Umstände erlöschen, so sind sich der Besteller und HK-Orga darüber einig, dass das Eigentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf die HK-Orga übergeht. Der Besteller bleibt dann unentgeltlicher Verwahrer. Bei Verarbeitung mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren erwirbt HK-Orga Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der von HK-Orga gelieferten Ware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Der Besteller tritt hiermit die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an HK-Orga ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Übersteigen die abgetretenen Forderungen die Forderungen von HK-Orga an den Besteller, so wird HK-Orga für den überschießenden Teil keinen Gebrauch von der Abtretung machen. HK-Orga nimmt diese Abtretung an.
§ 13 Schlussbestimmungen
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen wirksam. Etwa unwirksame Bestimmungen sind durch neue Regelungen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen, zu ersetzen. Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für alle rechtlichen Beziehungen mit HK-Orga gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz von HK-Orga.
Steinfurt, den 01.01.2004
Hermann Kröger
HK-Orga GmbH & Co. KG
© 2007-2010 by HK-Orga GmbH & Co. KG |
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